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Mühselige Erfahrungen mit der führenden Schweizer Grundversicherung CSS

Jahrzehntelange Mimikry

Regula ist eine 65-jährige trans Frau aus der Zentralschweiz. Wie viele trans Frauen ihrer Generation hat sie ein jahrzehntelanges Versteckspiel hinter sich. Seit ihrer Kindheit wusste sie, dass sie transgender ist. Dies bedeutet: Massives und schreckliches Leiden unter ihrem männlichen Körper, gleichzeitig aber panische Angst für verrückt erklärt zu werden, weil sie sich, solange sie sich erinnert, als Frau empfindet. In den 1950er und 60er Jahren wäre es einem Himmelfahrtskommando gleichgekommen, den Eltern zu sagen: «Ich bin ein Mädchen!» Das «Geheimnis» wurde tief im Inneren vergraben, jahrzehntelang.

 

Dafür hat sie einen hohen Preis gezahlt: In den letzten 20 Jahren verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand, da die Frau in ihr «raus wollte», endlich unbeschwert leben, frei atmen, tatsächlich aber immer eingesperrt war. Schlimme Depressionen waren die Folge, ausserdem Panikattacken/Ängste, bis hin zum Nicht-Reden-Können über die heissen geschlechtlichen Themen. Zunehmend wurde sie verletzlicher, Angst vor der Angst wurde zum alltäglichen Begleiter. Die Scham wegen ihres sehr männlich ausgeprägten Körpers war und ist extrem, schaut sie in den Spiegel, verfällt sie in Weinkrämpfe. Wie viele trans Personen stand sie mehrmals am Abgrund, weil ihre Verzweiflung sie in den Suizid zu treiben drohte.

 

Ein erster Anlauf bei einem Psychiater, dem sie sich vor 30 Jahren anvertraute, scheiterte krachend, er pries das Antidepressivum «Analfranil» als Allheilmittel, «gut auch gegen ’sowas’».

Es sollte nicht der letzte Kontakte mit einer gegenüber trans Personen hilflosen Medizin bleiben.

Die Befreiung

Vor drei Jahren ging es einfach nicht mehr. Psychische Krisen waren an der Tagesordnung. Infolge des Stresses scheiterte auch berufliche Existenz als Selbstständige. Sie nahm all ihren Mut zusammen, vertraute sich einer Psychiaterin an und fand endlich Gehör. 2022 begann sie ihrer «Regula» zu erlauben, das innere Gefängnis zu verlassen. Ihre Psychiaterin unterstützt(e) sie, wo sie nur konnte. Sie begann sich in ihrem Umfeld zu outen und siehe da, nahezu alle Familienmitlieder und Freund:innen haben sie bis heute mit viel Herz und Engagement unterstützt.

 

Die innere Düsternis begann sich zu lichten.

 

Gut so, dachte sie. Aber sie hatte nicht mit den Tücken, Fallgruben und Sackgassen und manchmal auch leider Gemeinheiten unseres Gesundheitswesens gegenüber trans Personen gerechnet.

Wie jede trans Frau, die massiv unter ihrem männlichen Körper leidet, hat auch Regula den festen Willen, sich ihrer männlichen Körpermerkmale rasch und gründlich zu entledigen. Und wenn möglich, durch weibliche zu ersetzen.

 

Das ist kein Wunschkonzert, sondern eine eiserne Notwendigkeit, um überleben zu können. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, sind Selbsttötungen die Regel. Es geht also buchstäblich um Leben und Tod. Etwas, das Aussenstehende, Nicht-Betroffene und leider auch oft Ärzt:innen, insbesondere Vertrauensärzt:innen von Krankenkassen, nicht verstehen. Da gibt es vielfach den Glauben, das alles sei nur ein Spleen und mit einem guten Psychiater könne man sich von dieser fixen Idee verabschieden. Es kommen dann verletzende Ratschläge wie

  • «Ich kann mir auch nicht jeden Traum erfüllen. Vielleicht machst Du es im nächsten Leben.»
  • «Muss das denn sein, dass Du Dir Deinen Körper so verstümmelst?»
  • «Glaubst Du, dass Du wirklich trans bist und es später nicht bereust? Die ganzen OPs und so»
  • «Müssen die OPs denn wirklich sein. Was tust Du Dir da nur an! Nicht alle trans Leute lassen sich operieren. Und es wird sowieso immer durchschimmern, dass Du ein Mann bist»
 

Folter-Sätze, die die Betroffenen verletzen und/oder zur Weissglut bringen.

Regula startete mit der Hormontherapie, die gewaltige, vor allem psychische Entlastung brachte. In Basel fand sie einen ausgezeichneten Endokrinologen, der sich transgendermedizinisch sehr gut auskennt. Er kümmert sich um jede:n einzelne:n Patienten/Patientin, nimmt sich vor allem Zeit (keine oberflächlichen Husch-Husch-Konsultationen), ist ein geduldiger, achtsamer und wertschätzender Zuhörer. Er ist richtig nett. Die Patient:innen sind von ihm begeistert. Sie ist auch da medizinisch in besten Händen.

Haarige Angelegenheit

Aber: Regula hat einen extremen männlichen Bartwuchs. Die Barthaare sind schneeweiss, es sind Massen von Barthaaren, jedes einzelne Haar ist drahtig/dick und trotz Rasur vermuten viele schon beim ersten Blick: Vor mir steht ein männliches Wesen. Entsprechend laufen die betroffenen Frauen Spiessruten, der Alltag wird nur von einem Gedanken beherrscht: Wie entgehe ich den forschenden, bohrenden Blicken?

«Zur eindeutigen Identifikation mit dem weiblichen Geschlecht gehört für mich eine reibungsloses, nicht stossendes Sehen-und-Gesehen-Werdens. So lange ich von den Mitmenschen als bärtiger Mann betrachtet werde, so lange werde ich von ihnen auch dementsprechend behandelt. Und solange ich mich bezogen auf meine männliche Gesichts- Hals und Dekolletébehaarung noch als Mann sehe, kann ich nicht loslassen und in meiner neuen Rolle als Frau aufgehen. Ich werde täglich ja stündlich an meinen haarigen Makel erinnert. Penetrant und erniedrigend erlebe ich die Blicke, das Angeblickt- und Angestarrt-Werden.»

Also war transgendermedizinisch klar: Der Bart muss ab.

Und das Drama begann – eine never ending Story. Im Grunde genommen eine irrsinnige Geschichte, die Regula noch heute durchleidet.

Der Antrag

Im Juli 2022 erhielt Regulas Krankenkasse, die CSS, einen Brief ihres Endokrinologen. Er beantragte eine Nadelepilation, um die weissen Gesichtshaare als Ursache von Regulas Pein endgültig zu beseitigen

Aber vielleicht, bevor wir weiter berichten, ein kleiner Einschub für jene Leser:innen, die mit den Feinheiten der medizinkosmetischen Haarentfernung nicht so vertraut sind. Denn diese Feinheiten spielen im weiteren Verlauf eine wichtige Rolle.

Exkurs: Dauerhafte Haarentfernung

Grundsätzlich gibt es zwei Methoden: (1) Haarentfernung mit Laserstrahlen bzw. Haarentfernung mit der Blitzlampe (IPL) und (2) Nadelepilation. Mit Laserstrahlen/Blitzlampe lassen sich nur dunkle Haare entfernen.

Bei weissen Haaren ist nur die Nadelepilation erfolgreich.

Bei Regula kommt also nur Nadelepilation infrage.

Exkurs: Dauerhafte Haarentfernung

Wie funktioniert die Nadelepilation?

Im Bild unten[i] ein einzelnes Haar. Das Haar ist in der Haut tief verankert und verläuft in einer Art Schacht, der an der Hautoberfläche als Öffnung endet. Das Haar tritt durch die Öffnung und ist ab da sichtbar. Am Ende des Schachts in der Tiefe sitzen die Haarabschnitte, die wachsen (siehe «Melanozyten», «Matrix» – sieht aus wie eine «Zwiebel», nach oben hin spitz auslaufend, siehe rote Hinweislinien). Dort und nur dort wächst das Haar. Und genau diese Region in der Tiefe muss elektrisch verödet werden, um das Haar dauerhaft zu entfernen. Sonst wächst das Haar wieder nach.

  1. [i] Bild erstellt von P. Stanka (2013, Wikipedia); Lizenz der Datei unter Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Histologie_Haar.jpg 

Die Elektrologistin oder der Elektrologist (so nennt man Fachkosmetiker:innen, die Nadelepilation aus dem FF beherrschen) sucht mit einer dünnen Nadel bewaffnet das Loch auf, aus dem das Haar spriesst. Mit der Nadel (Sonde) sucht er/sie die Öffnung auf, schiebt die Sonde in den Schacht, bis er/sie in der Tiefe an der empfindlichen Stelle ankommt und verödet mit einem Stromimpuls die Wachstumsregion. Wenn diese Miniregion verödet ist, kann man das Haar mit einer Pinzette herausziehen. Einen 100%-igen Treffer in der Miniregion vorausgesetzt.

Damit ist nur ein einzelnes Haar entfernt worden. Und dann das nächste …

 

Ein männlicher Bart hat etwa 15’000 bis 20’000 Barthaare (je nach Haarfarbe): ca. 900 auf der Oberlippe, 4900 auf den Wangen, 9200 an Hals und Kinn. Während einer Sitzung mit einer trans Frau werden ca. 200 Haare verödet. Insgesamt braucht es meist eine Sitzungsanzahl von 100 plus. Für eine Sitzung sind ca. 90 Minuten zu veranschlagen, länger hält das niemand aus, ohne Lokalanästhesie. Allerdings: In manchen Kliniken im Ausland (nicht in der Schweiz) bieten sie Nadelepilation kombiniert mit Lokalanästhesie an und können dadurch eine schmerzfreie Nadelepilation in Marathonsitzungen durchführen, z.B. drei Tage hintereinander jeweils sechs Stunden. Davon sind Schweizer Kliniken aber noch Lichtjahre entfernt.

 

Nadelepilation verlangt von Elektrologist:innen Millimeterarbeit, extreme Geschicklichkeit sowie jahrelange Erfahrung; die Methode beherrschen nur hochqualifizierte, speziell in Nadelepilation ausgebildete, Fachkosmetiker:innen, die das bereits während ihrer Lehre bei einem/einer Spezialist:in gelernt haben. Ärzt:innen können / tun das nicht, auch nicht dermatologische Fachärzt:innen, sie haben auch wenig Kenntnisse; das Gebiet ist die klassische Domäne einer ganz speziellen medizinischen Kosmetik. Entsprechend gibt es auch keine TARMED-Ziffer zur ärztlichen Abrechnung.

 

Viele trans Frauen mit ihren üppigen grauweissen, drahtigen Barthaaren gehen zu Elektrologist:innen und zahlen die Therapie privat (insgesamt im Schnitt 15’000 Franken pro Patientin).

Kehren wir zurück zum Antrag von Regulas Endokrinologen. Ihre Psychiaterin verfasste im September 2022 auch noch ein umfangreiches Schreiben mit einem Kostengutsprachegesuch auf Nadelepilation. Es wurde der CSS genau erklärt, warum nur Nadelepilation zur Haarentfernung sinnvoll ist, es wurden medizinische Leitlinien zitiert, die auch in der Schweiz gelten und angewendet werden … Ihre Ärzt:innen haben sich also richtig angestrengt.

Und : es wurde beantragt, die Nadelepilation bei einer entsprechenden Fachkraft (Elektrologistin, erfahrenen medizinische Fachkosmetikerin) durchzuführen. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wurde dem Schreiben beigelegt.

 

Kostengutsprachen

Ende Oktober 2022 dann die Antwort der CSS, die man sich, wäre es nicht so traurig, auf der Zunge zergehen lassen muss. Man genehmigte Laserepilation im Gesicht und am Hals. Obwohl ja zuvor die behandelnden Psychiaterin umfassend begründet hatte, warum nur Nadelepilation hilft und Laserbehandlung bei weissen Barthaaren schlicht sinnlos ist. Die CSS genehmigte also eine völlig wirkungslose Behandlung.

 

Regula war geschockt. Aber was nützt Aufregung, abermals ging ein Schreiben an die CSS, diesmal mit der geduldigen Anmahnung einer Nadelepilationsbehandlung. Beim zweiten Anlauf – mittlerweile Anfang Januar 2023 – genehmigte die CSS endlich eine Nadelepilationsbehandlung. Allerdings mit drei völlig welt- und fachfremden Auflagen:

  • Es wurden maximal sechs Sitzungen genehmigt: Wie in sechs Sitzung über 15’000 Barthaare weggenadelt werden sollten, blieb das Geheimnis der CSS-Vertrauensärzte (wir erinnern uns: pro Sitzung gelingt die Entfernung von allenfalls 200 Barthaaren).
  • Und die Entfernung des männlichen Bartwuchses sollte unbedingt in einerSchweizer Arztpraxis oder einem Schweizer Spital
  • Dann wurde noch eine dritte Auflage seitens der CSS gemacht: Die TARMED-Abrechnung sollte unter der Ziffer «Laserepilation» abgerechnet werden (wir erinnern uns: Nadelepilation kommt als Leistung im TARIF-Werk TARMED gar nicht vor). Regulas behandelnde Ärzte waren skeptisch, ob eine Haut-Klinik oder Hautärzt:innen ohne ausreichende, sichere Rechtsgrundlage das Risiko eingehen würden, vorsätzlich falsch abzurechnen.
 

Diese Auflagen der CSS erwiesen sich als absolut verhängnisvoll, denn sie trafen/trifft auf ein völlig unvorbereitetes Gesundheitswesen, in welchem ältere trans Frauen mit dichten, weissen Männerbärten gar nicht vorkommen.

Aber der Reihe nach.

Kliniksuche

Also begab sich Regula auf die Suche nach einer Klinik, die versprach, dichte, weisse Männerbärte mit Nadelepilation entfernen zu können/wollen. Sie wurde (scheinbar) fündig, die Margarethen-Klinik des Unispitals Basel schien solche Angebote im Programm zu haben. Schien …

 

Regula pilgerte nach Basel und liess sich dort untersuchen. Die Hautärzt:innen in der Margarethen-Klinik gaben grünes Licht für eine Nadelepilationsbehandlung und versprachen, bei der CSS einen Kostengutspracheantrag zu stellen.

Was sie auch taten. Begründung: Bei einem weissen Männerbart ist Lasern wirkungslos.

Regula war happy. Endlich.

 

Doch sei hatte sich zu früh gefreut. Im März 2023 kam die kalte Dusche. Die Margarethen-Klinik schrieb ihr am 31. März 2023, sie könnten die Nadelepilation bei ihr doch nicht durchführen, denn, so die Begründung:

«Leider wurde die Zulassung der Nadeln zu Beginn 2023 schweizweit nicht verlängert. Dadurch können wir die Behandlung zum momentanen Zeitpunkt nicht anbieten.
Dies ist selbstverständlich für alle Beteiligten sehr frustran und wir hoffen täglich auf Neuigkeiten.»

Auch die ärztlichen Behandler:innen von Regula staunten nicht schlecht über die «Begründung» der Margarethen-Klinik. 

 

Der Endokrinologe schrieb: an Regula:

«Es besteht somit die dumme Situation, dass einerseits ihre Krankenkasse willens ist, die Kosten für eine Nadelepilation zu übernehmen, andererseits eine Nadelepilation gegenwärtig schweizweit in der Durchführung gesperrt ist.»

 

Also stand erst einmal die Behauptung im Raum, es gäbe schweizweit keine für Nadelepilation zugelassenen Nadeln.

Da aber in freier Praxis tätige Kosmetiker:innen unbeirrt von derartigen Behauptungen die Nadeln bei ihren Nadelepilationen weiter einsetzten und auch keine Kosmetiker:in in der Schweiz von dieser angeblichen «Sperre» jemals gehört hatte, unterbreitete der mittlerweile von Regula hinzugezogene Rechtsanwalt der CSS den Vorschlag, ganz pragmatistisch die Kosten für die vorgeschlagene Kosmetiker:in zu übernehmen.

Nur Ärzte

Dies wurde von der CSS im Schreiben von Juni 2023 abgelehnt, denn Kosmetiker:innen seien keine «Leistungserbringer» im Sinne der vom Bund erlassenen Gesetze und Verordnungen.

 

Tatsächlich: Derlei hat der Bundesrat nicht vorgesehen. Mediznische Probleme von trans Personen scheinen für den Bundesrat wie auch für Bundes-Bern insgesamt kein Thema zu sein.

 

Regula und ihr Anwalt wie auch die behandelnden Ärzt:innen begaben sich folglich auf die Suche nach weiteren Möglichkeiten der Elektroepilationsbehandlung von weissen Männerbärten in Schweizer Kliniken/Arztpraxen. Ohne Erfolg. Einzelne Hautarztpraxen in der Schweiz entfernen sehr wohl «Damenbärte» (= Bei älteren Frauen – nicht trans Frauen – vorkommender feiner Flaum, etwas festere Härchen über der Oberlippe sowie vereinzelte dicke Haare im Kinnbereich, die meist in einer Sitzung nadelepiliert werden), aber an das dichte, weisse männliche Bartgestrüpp von trans Frauen traut sich kein Hautarzt ran. Entsprechend gab es nur Absagen aus der Zunft der Hautärzte.

 

In einem weiteren Schreiben (Juli 2023) an Regulas Rechtsanwalt behauptete die CSS gar, in der Schweiz sei eine Nadelepilation grundsätzlich durchführbar

Diese hat unser Vertrauensärztlicher Dienst geprüft. Er ist der Meinung, dass eine Elektro-Nadelepilation in der Schweiz durchführbar ist, daher keine Abweichung vom Territorialitätsprinzip geltend gemacht werden kann. Er nennt diesbezüglich zum Beispiel https://www.dermacenter.ch oder https://www.drkelly.ch

Regula hatte auch mit diesen Einrichtungen Kontakt, zur Entfernung eines weissen Männerbarts war niemand bereit. Vereinzelte Haare entfernen, das ginge schon …

 

In dieser Situation fragte die CSS im Oktober 2023 das Bundesamt für Gesundheit in Bern an,

  • ob es in der Schweiz offizielle, anerkannte Behandlungsmöglichkeiten für Nadelepilation gebe?
  • Und wenn ja, wo?
  • Und ob die Nadelepilation überhaupt eine Pflichtleistung der Krankenkassen sei?
 

Die Antwort von Bundes-Bern sprich des BAG, war sehr allgemein und sehr vorsichtig gehalten:

  • Das BAG konnte auch keinen Arzt/Ärztin in der Schweiz benennen, in deren Praxis Elektroepilationen durchgeführt werden.
  • Es bestätigte, dass die derzeitig Regelung die krankenkassenfinanzierte, medizinische Haarentfernung durch freischaffende Kosmetiker:innen ausschliesst, es sei denn, diese würden unter Aufsicht eines Arztes, z.B. in einer Facharztpraxis für Dermatologie, epilieren.
  • Allerdings können Haarentfernungen durch Nadelepilation medizinisch gerechtfertigt sein.
 

Später hat noch Swissmedic (die Zuassungsbehörde) zur Frage Stellung genommen, ob, wie von der Margarethen-Klinik behauptet, Epilationsnadeln aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Antwort: Eine derartige Massnahme ist uns unbekannt. Und würde für uns auch keinen Sinn machen.

Resümee

Fassen wir die traurigen, mitleidlosen Sachverhalte zusammen:

  • Regula leidet massiv unter ihrer männlichen Bartbehaarung, es ist medizinisch geboten und notwendig, diese rasch zu entfernen. Regula ist nur AHV-Bezügerin nicht in der Lage die Elektroepilation privat zu bezahlen.
  • Aufgrund Regulas weisser Haare hilft nur Elektrische Nadelepilation, um den Bart zu entfernen.
  • Diese wird in der Schweiz für die männliche Bartbehaarung von trans Frauen defakto von keiner medizinischen/hautärztlichen Einrichtung angeboten, lediglich für «Damenbärte».
  • Dies würde aber keines der betreffenden dermatologischen Zentren öffentlich zugeben. Alle diesbezüglichen Institutionen weichen einer klaren Stellungnahmen aus.
  • Kosmetiker:innen, die die Elektroepilation beherrschen, dürfen nur in einem hautärztlichen Zentrum den trans Frauen helfen. Unter Aufsicht eines Arztes. Obwohl sie die Hauptlast der diesbezüglichen «privat stattfindenden»Versorgung tragen, die sich aber nur gut betuchte trans Frauen leisten können.
  • Da behauptet wird, Elektroepilation gebe es auch in der Schweiz, ist die Auslandsbehandlung ebenfalls ausgeschlossen.
  • Weder die CSS noch ihre Vertrauensärzte haben jemals zum Leiden von Regula Stellung genommen. In keinem Schreiben der CSS wurde bisher das Leiden ihrer Versicherten gewürdigt. Dies trifft aber für die meisten vertrauensärztlichen Stellungnaghmen in der Schweiz zu, wir haben den Eindruck, das Leiden von transgender Patient:innen werden nicht ernst genommen.
 

Regula hat den Eindruck, dass die Beteiligten emsig bemüht sind, diese sieben Tatsachen wortgewaltig unter den Teppich zu kehren.

Statt der Realität ins Auge zu schauen, wurden bisher viele Nebelkerzen geworfen.

Da wäre die Erzählung der Margarethen-Klinik von den angeblich gesperrten Nadeln, die angeblich nicht mehr «zugelassen» wären, von denen aber die Zulassungsbehörde, die es ja wissen müsste, überhaupt nichts weiss. Handelt es sich um eine klinikinterne Entscheidung, die bisher verwendeten Nadeln zu sperren? Regula lächelt über die Anstrenungen der Unibas-Transgendermediziner:innen, sich etwas prunkvoll als «Innovationsfokus Geschlechtervarianz» zu inszenieren bzw. verkaufen zu wollen. Innovation fühlt sich für Regula anders an.

Ebenfalls ins Reich der Fabeln gehören die Beteuerungen des Vertrauensärztlichen Dienstes der CSS, IPL-Lampen (Blitzlampen) würden bei der Entfernung weisser Haare helfen. Dem widerspricht jede wissenschaftliche Erkenntnis. Es handelt sich schlicht um eine Fake-Information. Ein kurzer Blick in ein Fachbuch hätte Klarheit geschaffen. Oder die einschlägige Webseite eines Anbieters von IPL-Dienstleistungen.

Ebenso wurde von CSS behauptet, das BAG würde Nadelepilationsbehandlungen im Ausland ablehnen. Im entsprechenden Schreiben des BAG an die CSS in französischer Sprache findet sich darüber kein Wort.

Es ist einfach müssig und ärgerlich.

Fazit: Die Situation ist reichlich verfahren, Regula leidet entsetzlich unter dem Bartwuchs, aber dies scheint das Unwichtigste zu sein.

 

Und zum Abschluss noch einmal O-Ton CSS:

Begleitung auf dem gesamten Gesundheitspfad Gesund bleiben, gesund werden, mit Krankheit leben: Als Gesundheitspartnerin begleitet die CSS ihre Kundinnen und Kunden in jeder Gesundheits- und Lebenslage. Wir unterstützen sie bei allen gesundheitlichen Fragen, die das Leben für sie bereithält.